
Parkplatz Stationsweg
Hunzenschwil
Ihr privater Parkplatz in Bahnhofsnähe
Suchen Sie einen Parkplatz in Hunzenschwil in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof?
Der Parkplatz Stationsweg Hunzenschwil bietet sichere und günstige Abstellmöglichkeiten – ideal für Pendler, Anwohner und Besucher.
Zentral & gut erreichbar
Verbindungen zum Öffentlichen Verkehr
Der Parkplatz befindet sich nur 2 Minuten zu Fuss vom Bahnhof Hunzenschwil entfernt. Von dort bestehen direkte Anschlüsse mit der S-Bahn Linie S28 sowie den Buslinien 394 und 396 – perfekt für Pendler, die mit dem ÖV weiterreisen möchten.

Tarife & Öffnungszeiten
Unsere Tarife sind einfach und fair:
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Tagesstunden (Mo–So, 06:00–22:00): CHF 1.00 / Stunde
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Nachttarif (Mo–So, 22:00–06:00): CHF 3.50 (pauschal für die ganze Nacht)
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24-Stunden-Tageskarte: CHF 10.00
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Öffnungszeiten: 24 Stunden, 7 Tage die Woche
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Anzahl Parkplätze: 18-Dauermieterplätze / 17-Kurzzeitparkplätze
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Ladestation: derzeit keine
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Durchfahrtshöhe: Offen
👉 Tipp: Ideal für Pendler, die tagsüber mit dem Zug reisen oder für Anwohner, die einen sicheren Stellplatz suchen.
Unsere Hausordnung ist auf den Informationstafeln beschrieben.
Zahlungs-Möglichkeiten
Bezahlen Sie Ihren Parkplatz bequem und bargeldlos mit TWINT, ParkingPay oder EasyPark.
Scannen Sie einfach den QR-Code an der Informationstafel, wählen Sie die gewünschte Parkdauer – und schon sind Sie startklar.
• Parkingpay ist die meistverbreitete Lösung für bargeldloses Parkieren in der Schweiz
• spontane Nutzungsmöglichkeit via Smartphone (Nativ-App, Mobile-Web und TWINT)
• kein Anstehen an einer Zahlstelle, kein Bargeld notwendig
• minutengenaues Parkieren dank Start / Stopp Funktion
Beitrag von Tele Züri anlässlich der Aufschaltung von Parkingpay in der Stadt Zürich:
https://www.telezueri.ch/zueriinfo/neue-parking-app-fuer-zuerich-134264581
Dauerparkplatz mieten in Hunzenschwil
Sichern Sie sich jetzt einen eigenen Dauerparkplatz am Bahnhof Hunzenschwil.
Unsere Plätze sind begrenzt und kosten (exkl. MwSt.) nur CHF 50 pro Monat.
Ideal für:
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Pendler mit regelmässiger ÖV-Anbindung
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Anwohner ohne eigene Parkmöglichkeit
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Gewerbetreibende in der Umgebung
Füllen Sie einfach das Kontaktformular aus (Name, Adresse, E-Mail, Fahrzeugdetails) – wir melden uns umgehend mit weiteren Informationen.

Sicherheit & Überwachung
Ihre Sicherheit steht bei uns an erster Stelle.
Der Parkplatz wird rund um die Uhr videoüberwacht und regelmässig kontrolliert, um Vandalismus und Einbrüche zu verhindern.
Hinweis: Für Schäden oder Verluste übernehmen wir keine Haftung.
Umtriebs-Entschädigung bei Falschparkern
Um die Ordnung auf dem Gelände sicherzustellen, führen wir regelmässige Kontrollen durch.
Bei Falschparkern wird eine Umtriebsentschädigung erhoben.
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Kontrolle und Dokumentation (inkl. Foto)
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Ausstellen einer UE oder Abschleppung bei unberechtigtem Parkieren
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Abschleppkosten von CHF 500 möglich
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Unbezahlte Forderungen werden gemahnt und ggf. rechtlich eingefordert
Eine Umtriebsentschädigung ist keine Busse der Polizei, sondern eine zivilrechtliche Entschädigung für den entstandenen Aufwand bei einem Parkverstoss.
Warum habe ich eine Umtriebsentschädigung (UE) erhalten?
Die sogenannte Umtriebsentschädigung (UE) ist ein rechtlich zulässiges Mittel, um den Aufwand und wirtschaftlichen Schaden auszugleichen, der durch Falschparkieren oder Verstösse gegen unsere Parkregeln entsteht.
Eine UE wird also nur dann ausgestellt, wenn ein Fahrzeug gegen unsere Richtlinien verstossen hat.
Vorgaben und Richtlinien unserer Kontrolleure
Unsere Mitarbeiter führen sporadische Kontrollen durch.
Wird ein Falschparker festgestellt, werden Fotos zur Beweissicherung erstellt und anschliessend eine UE ausgestellt.
Bei Fahrzeugen, deren Parkzeit erst kürzlich abgelaufen ist, gilt unsere interne Toleranzregel:
- Wir warten mindestens 15 Minuten, bevor eine Umtriebsentschädigung erhoben wird.
Unerlaubtes Parkieren auf einem Dauermieter-Parkplatz
Unsere Dauermieter haben das Recht, ihren gemieteten Parkplatz jederzeit ungehindert zu nutzen.
Wird ein Fahrzeug unrechtmässig auf einem reservierten Stellplatz abgestellt, wird eine UE ausgestellt und der Lenker nach Möglichkeit über die Polizei kontaktiert.
Wird das Fahrzeug nicht abgeholt, kann es durch uns auf Kosten des Halters abgeschleppt werden.
- Die entstandenen Abschleppkosten betragen ca. CHF 500 und müssen vor der Fahrzeugausgabe per TWINT oder Barzahlung beglichen werden.
Empfehlung
Wir empfehlen Ihnen dringend, die Umtriebsentschädigung fristgerecht zu bezahlen und künftig die Parkgebühren korrekt zu entrichten.
Der Verstoss ist dokumentiert, in unserem System hinterlegt und rechtlich abgesichert.
Folgen bei Nichtbezahlung
Bei Zahlungsverzug ohne Begründung erhalten Sie zunächst eine Erinnerung per Post.
Wird der Betrag danach nicht innert 10 Tagen bezahlt, folgt eine Mahnung mit einer Gebühr von CHF 30.
Bleibt die Zahlung weiterhin aus, reichen wir eine Anzeige ein.
Dies verursacht zusätzliche Kosten von CHF 200 oder mehr, die zu Ihren Lasten gehen.

Einsprache gegen Umtriebs-entschädigung
Wenn Sie mit einer ausgestellten Umtriebsentschädigung nicht einverstanden sind, können Sie eine Einsprache einreichen
Wird die Einsprache geprüft und nicht anerkannt, können zusätzliche Bearbeitungsgebühren anfallen.
Hier erhalten Sie die Gelegenheit sich zu erklären.



